Dezember 2015 – Ein kleines Stück Papier – die Etikette
Oft wenig beachtet, aber wichtig ist die Etikette am Glas. Es gibt sehr genaue Vorschriften in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung für die Gestaltung der Etikette, die sich darauf beziehen, was auf der Etikette stehen muss, aber auch in welcher Anordnung und in welcher Schriftgröße (Text und Füllmenge unterschiedlich) abhängig von der Füllmenge. Und damit es nicht langweilig wird, ändern sich die Vorschriften von Zeit zu Zeit. Verstößt man gegen die Vorschriften und hat das Pech kontrolliert zu werden, so kann das mehrere hundert EUR Verwaltungsstrafe kosten.
Zwischen den Bestimmungen versucht man dann noch, eine individuelle und optisch ansprechende Idee umzusetzen – nicht ganz einfach.
Was befindet sich jetzt auf unserer Etikette?
Da ist einmal rechts das Logo – es ist selbst gezeichnet und soll den Namen unserer Imkerei, die Freude am Gärtnern und Imkern hervorheben. Der Hintergrund ist eine selbst fotografierte Wabe.
Und nun zu den wesentlichen Elementen:
Bei österreichischem Honig muss das Herkunftsland angeführt werden, und es reicht nicht, wenn es bei den Adressdaten des Imkers steht. Bei uns steht daher gleich ganz oben „Honig aus Österreich“. Wenn ihr heimischen Honig haben wollt, dann achtet darauf, dass „Honig aus Österreich“ oder „ Österreichischer ….“ auf dem Glas steht. Im Supermarkt steht meist ‘Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern‘ recht klein und nicht immer leicht sichtbar. In solchen Mischungen sind oft Honige aus 5 oder 10 oder mehr verschiedenen Ländern zusammengemischt. Österreich importiert immer mehr und vor allem aus Mittelamerika/Südamerika/China -> Versorgungsbilanz.
Darunter findet ihr die Produktbezeichnung „Blütenhonig“. Unsere Bienen stehen in Wien, wo eine große Auswahl an Blüten zur Verfügung steht. Andere Produkte könnten Waldhonig oder Sortenhonige (Akazienhonig, Edelkastanienhonig,…) sein.
Für das Füllgewicht (in Gramm) gelten eigene Schriftgrößenregelungen und es muss auf einen Blick mit der Produktbezeichnung zu sehen sein – das ist die Sichtfeldregel. Es geht also nicht, dass „Blütenhonig“ links auf der Etikette steht und das Füllgewicht rechts und das Glas gedreht werden muss, um beides zu lesen.
Richtig reifer Honig ist bei guter Lagerung jahrelang, wenn nicht jahrzehntelang haltbar. Dennoch ist vorgeschrieben, dass ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben wird, bis zu dem die Ware bei sachgemäßer Lagerung genießbar ist. Dieses Datum muss sich direkt gemeinsam mit den Lagerhinweisen auf der Etikette befinden.
Die Chargennummer, die es ermöglicht die Ware rückzuverfolgen/einer Ernte zuzuordnen, ist komischer Weise nur bei einer bestimmten Schreibweise des Mindesthaltbarkeitsdatums Pflicht. Über unsere Chargennummer gibt es schon einen Blog und Info auf der Produktseite.
Zu guter Letzt kommt natürlich als Hersteller noch der Name der Imkerei und die Postanschrift auf die Etikette. So weit die Pflicht, alle darüber hinausgehenden Angaben sind optional. Aber – auch hier gilt es sehr aufzupassen – schnell kann es Probleme bei zusätzlichen Angaben geben (Verboten ist z.B. ‘Werbung mit Selbstverständlichkeiten‘ : ‘naturbelassen’ fällt da unter anderem darunter).
Alles in allem stecken viele Stunden Arbeit in so einem kleinen Stück Papier – für jede Glasgröße eigens angefertigt. Und wenn seitens Behörden eine Änderung vorgegeben wird, sitze ich wieder da und schiebe Textfelder herum…