Juni 2017 – BMGFJ-75220/0006-IV/B/7/2008
Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben Veröffentlicht mit Erlass: BMGFJ-75220/0006-IV/B/7/2008 vom 31.1.2008 -> HIER als PDF. Es sind 29 Seiten und die Grundlage eines sehr wichtigen Themas. Als Imker muss ich mich auch mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften auseinandersetzen. Es ist ein langer Weg, das Imkerhandwerk – die Völkerführung zu lernen. Im ersten Jahr gibt es oft noch keinen Honig. Spätestens im 2. Jahr wird das passieren und dann wird es zur Imkerei auch wichtig, sich mit dem Schleudern, Abfüllen, Lagern zu beschäftigen und man ist schon mitten in der Lebensmittelsicherheit. Mit dem ‘In Verkehr bringen’ – das ist auch schon das Bereithalten für den Verkauf, das Verschenken an Freunde und Bekannte – ist man als Imker ein Lebensmittelunternehmer. Damit unterliegt man sofort lebensmittelhygienischen Vorschriften, die dazu bestimmt sind, den Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen durch Lebensmittel zu schützen. Das ist auch richtig und gut so.
Wir haben gerade zum dritten mal den Hygienekurs besucht:
- Hygienekurs 4 Stunden 04/2017 Wien
- Hygienekurs 4 Stunden 09/2015 Warth
- Hygienekurs 4 Stunden 03/2014 Wien
und dabei jedes mal dazugelernt – es ändern sich Vorschriften, eigene Erfahrungen bringen auch ein besseres Verständnis und eine Auffrischung ist hilfreich die eigenen Abläufe zu verbessern.
Etwas erleichternd ist, dass die Honiggewinnung/verarbeitung ebenso wie die anderen Imkerprodukte der Urproduktion/Primärproduktion zuzuordnen sind (wo ausschließlich kleine Mengen von Primärerzeugnissen direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsbetriebe abgegeben werden). Diese Arbeiten unterliegen daher nicht der Lebensmittelhygieneverordnung, jedoch dem § 20 Lebensmittelgesetz. Das macht es in der Praxis nicht ganz so streng, die Grundsätze der Hygiene sind aber auch hier zu beachten. Hygienemängel in der Urproduktion führen genauso zu Qualitätsproblemen. Möglichkeiten einer hygienisch nachteiligen Beeinflussung in der Urproduktion sind: 1) Staubbelastung bei nicht abgedeckter Honiglagerung 2) Schmutzeinbringung durch Zwischenlagerung der Honigzargen 3) Schleuderung in unhygienischer Umgebung 4) rostige oder unzureichend gereinigte Honigschleuder, Siebe, Lagergeschirr, Kleingeräte 5) unzureichende persönliche Hygiene und und und – eine lange Reihe möglicher Risiken. Sehr schön und umfangreich HIER als PDF nachzulesen.
Es geht hier – in der Erleichterung der Vorgaben bei der Urproduktion – um die Stärkung der Eigenverantwortung (Gute Hygienepraxis). Das klingt alles recht kompliziert – und das ist es auch 🙂 Aber der eigene, gesunde Hausverstand sollte hier schon viel helfen. Sauberkeit in allen Bereichen, Personalhygiene, Produkthygiene, Kontrolle der Arbeiten, Kontrolle des Produktes. Nichts weitergeben, was man selber so nicht haben möchte. Die Ansprüche sollten hoch sein, sehr hoch. Zur Recht kann ein Imker stolz sein auf sein Produkt und das dann auch ‘in Verkehr bringen’.
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